Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Eltern,

das Thema der Kindergartengebühren in unserer Gemeinde beschäftigt gerade zahlreiche Mitbürger. Das ist nur zu gut verständlich. Einige von Ihnen waren auch auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Dezember 2016 anwesend. Anbei finden Sie die Stellungnahme von Tim Böttger, die er im Namen der CDU in dieser Sitzung vorgetragen hat.


Sehr verehrte Frau Vorsitzende,

sehr verehrte Frau Bürgermeisterin,

meine sehr geehrten Damen und Herren

Die SPD …ja… die SPD hängt der Idee nach, Kitas und Kindergärten seien Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten, für die das Land aufkommen müsse. (Wahlprogramm 2016).

Den schwarzen Peter jetzt hier dem Land Hessen zuschieben zu wollen - wie es in der letzten Sitzung am vergangenen Freitag versucht wurde - das ist zu einfach. Man muss sich seiner Verantwortung schon auch hier vor Ort stellen.

Es gibt ja die alte Kaufmannsregel: „Lerne zu klagen ohne zu leiden!“ Das scheinen die Genossen offenbar zu beherzigen.

Denn hier bietet es sich an, sich zunächst die Länderregelungen im groben Überblick anzuschauen:

In allen Bundesländern besteht ein elternunabhängiger Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1 Jahr, mit der Ausnahme von Sachsen-Anhalt, hier besteht dieser Rechtsanspruch vom ersten Tage an. Darüber hinaus gewährleistet das Land Hessen mit Landesmitteln im letzten Jahr vor der Einschulung Beitragsfreiheit für mindestens 5 Betreuungs-Stunden täglich.

Über diese Förderung hinaus gilt für Hessen: Das Hessische Kinderförderungsgesetz (Hess.KiFög)

Dieses

  • bündelt und vereinheitlicht die Regelungen über die Landsesförderung der Kindertragesbetreuung (§§32 – 32e Hess. Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch)

  • setzt Qualitätsanreize durch entsprechende Landesförderungen (§§25a – 25d HKJGB) UND

  • stärkt den Gestaltungsspielraum der Träger durch Festlegung von Mindeststandards für den Betrieb von Tageseinrichtungen.

Die Landesförderung der Kindertagesbetreuung gliedert sich hierbei in verschiedene Pauschalen:

  • <code>  Grundpauschale
    </code>
  • <code>  Qualitätspauschale
    </code>
  • <code>  Pauschale für Schwerpunkt-Kitas
    </code>
  • <code>  Pauschale zur gemeinsamen Förderung von Kindern   
    </code>

    mit und ohne Behinderung

  • <code>  Kleinkitapauschale
    </code>

(§ 32 HKJGB ) (2) Die Grundpauschale beträgt für jedes in einer Tageseinrichtung vertraglich oder satzungsgemäß aufgenommene Kind

bis zum vollendeten dritten Lebensjahr bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von

a) bis zu 25 Stunden 2.070 Euro,

b) mehr als 25 bis zu 35 Stunden 3.100 Euro,

c) mehr als 35 Stunden 4.130 Euro,

vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt

für einen öffentlichen Träger bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von

aa) bis zu 25 Stunden 330 Euro,

bb) mehr als 25 bis zu 35 Stunden 440 Euro,

cc) mehr als 35 Stunden 580 Euro,

b) für einen freigemeinnützigen oder sonstigen geeigneten Träger bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von

aa) bis zu 25 Stunden 500 Euro,

bb) mehr als 25 bis zu 35 Stunden 660 Euro,

cc) mehr als 35 Stunden 880 Euro,

Qualitätspauschale

(3) Für Tageseinrichtungen, welche die Grundsätze und Prinzipien des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von null bis zehn Jahren in Hessen (Bildungs- und Erziehungsplan) zur Grundlage ihrer pädagogischen Arbeit machen, wird eine Pauschale in Höhe von bis zu 100 Euro für jedes in der Tageseinrichtung vertraglich oder satzungsgemäß aufgenommene Kind gewährt.

Dies setzt eine Erklärung des Trägers voraus, wonach

die pädagogische Konzeption der Tageseinrichtung die Arbeit nach dem Bildungs- und Erziehungsplan widerspiegelt und

mindestens eine in der Tageseinrichtung beschäftigte Fachkraft an Fortbildungen zum Bildungs- und Erziehungsplan teilgenommen hat oder die Tageseinrichtung durch eine entsprechend qualifizierte Fachberatung kontinuierlich zur pädagogischen Arbeit nach den Grundsätzen und Prinzipien des Bildungs- und Erziehungsplans beraten und begleitet wird.

Sie sehen also, meine Damen und Herren, gar nicht so schlecht, wie das Land Hessen den Kommunen und Trägern der Betreuungseinrichtungen hier unter die Arme greift.

Sich hier hinzustellen und zu behaupten, die Landesregierung lassen die Gemeinde Glashütten bei der Bewältigung der kommunalen Aufgabe der Kinderbetreuung im Stich, das ist ganz sicher eine unzulässige Verkürzung der wahren Verhältnisse.

Und bis es soweit ist, daß hier die Landesregierung die Kindergartengebühren für alle Kinder zur Gänze übernimmt, möchte die SPD diese den Eltern gerne gestaffelt nach Einkommen abknöpfen. Glücklicherweise ist dieses Modell ja nun erstmal vom Tisch, aber es zeigt doch, wes Geistes Kind Sie sind.

Und ganz nebenbei bemerkt: Ist es eigentlich Zufall, daß Sie im Wahlprogramm im Frühjahr diesen Jahres diese Aussage lediglich bezogen auf die Kindergartengebühren getroffen haben?

Wie verhält es sich denn dann mit der Kinder-Krippe, der Betreuung der Kleinsten?

Völlig klar ist jedenfalls: Mit diesen Ideen nehmen Sie jungen Eltern jeden Anreiz, nach einer gewissen Zeit zu Hause auch wieder im Berufsleben Fuß zu fassen, wird doch diese oft auch dringend benötigte Aufbesserung das Familienhaushaltseinkommens bei Ihnen am liebsten sogleich wieder zur Betreuungsfinanzierung abgeknöpft.

Aber: Die SPD hat hier wenigstens den Mut gehabt, sich in der Sitzung in der vergangenen Woche öffentlich klar zu positionieren.

Klar wurde jede Erhöhung der Gebühren hier abgelehnt, das ist auch eine Form, Verantwortung in Ihrer Ampel-Koalition wahrzunehmen, meine Damen, meine Herren.

In der HFA-Sitzung am 13.12.2016 wollte man von dieser klaren Positionierung zwar nichts mehr wissen und hat sich – ganz koalitionstreu – doch für die saftige Gebührenerhöhung ausgesprochen.

Da warten wir doch mit Spannung das heutige Abstimmungsverhalten ab.

Letzte Woche so, vorgestern anders, da lassen wir uns heute gerne überraschen, ganz gespannt, ob die SPD hier ihrem Wahlversprechen treu bleibt oder dieses auf dem Altar des Koalitions-Pragmatismus zu opfern bereit ist.

Und wo wir mit dem Finger schon in der Wunde sind, meine Damen und Herren, wollen wir das ganze doch noch etwas tiefer bohren und an die Wahlversprechen erinnern, die ja noch nicht so lange zurückliegen - aus diesem Frühjahr.

Da darf man den Genossen schon nochmal den Spiegel vorhalten, wie das war, im letzten Jahr, als die CDU hier alleine im Regen stehengelassen wurde, als es um einen von allen mitgetragenen Konsens in dieser nicht ganz einfachen Frage einer gerechten Gebührenerhöhung ging.

Hierzu darf ich zitieren aus der Taunuszeitung, den Artikel habe ich mal mitgebracht, der ist auch noch nicht so alt, vom 16.Juli letzten Jahres… Das war ein Donnerstag…

Die Anpassung der Kindergartengebühren steht heute auf der Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung Glashütten. Allerdings habe laut SPD bis Mittwochvormittag noch kein Beschlussvorschlag, über den man am Donnerstag abstimmen könnte, vorgelegen. Aus dem Haupt- und Finanzausschuss komme aber die Nachricht, dass eine lineare Erhöhung um 7,5 Prozent vorgeschlagen werde.

„Diesem Vorschlag wird die SPD-Fraktion nicht zustimmen. Wir werden einen eigenen Antrag einbringen, der sozial ausgewogene Gebühren als Ziel hat und vor allem die Eltern – Experten in eigener Sache – mit ins Boot holen soll“, erklärt Angelika Röhrer für die SPD. Eine seriöse Berechnung der Erhöhung müsse von allen Gemeindevertretern nachvollzogen werden können, und ohne konkrete Vorlage wenigstens einige Tage vor der Sitzung ist allerdings dies kaum möglich.

Das Chaos der letzten Tage zwischen Gemeindevorstand, Koalition, HFA und FWG haben mir hier tatsächlich die Tränen in die Augen getrieben.

Ganz anders da die FWG. Zwar ist Orange – noch – nicht das neue Rot, die FWG also mithin noch nicht Teil der Ampel.

Aber doch nicht ganz unbeteiligt an der in der vergangenen Sitzung vorgelegten Beschlußempfehlung zu den Gebühren für die Kinderbetreuung, stammt der Entwurf doch auch maßgeblich aus ihrer Feder.

Heute zur Entscheidung gestellt ist also ein Entwurf der FWG, nennen wir ihn einfach das FWG-Modell. Damit ist dann auch allen klar und transparent gemacht, wer für die heute zu beschließende Erhöhung der Kindergartengebühren maßgeblich verantwortlich zeichnet. Das FWG-Modell!

Zwar wollte man sich für eine „sachbezogene Gebührenkalkulation“ einsetzten, eine „sachegerechte und transparente Kalkulation aller von der Gemeinde erhobenen Gebühren und Abgaben“.

  • Das ist Ihnen ja in der vergangenen Woche ja bestens gelungen, mit der pauschalen Bindung der Müllgebühren an die schwarze Restmülltonne, nachdem in zwei schier endlosen HFA Sitzungen die teuer erstellten Gutachten zu einer differenzierten, transparenten, verursachergerechteren Gebührenkalkulation quasi auf dem letzten Drücker von Ihnen in einen Coup doch wieder undifferenziert und pauschal um 25% angehoben wurden -

Dann wolle man sich ja noch für eine lebenswerte Gemeinde einsetzten, und hierunter falle die „Sicherstellung der Kinderbetreuung und faire Kindergartengebühren“, die Sie hier zum Ziel erheben.

Was das denn nun konkret heisst, das haben Sie in dem Entwurf, der Ihre Handschrift trägt, ja in den Entwürfen HFA 2 und FWG-Gebührenerhöhungsmodell vorgestern im HFA aufgezeigt. Und am Ende wussten Sie gar nicht mehr, wofür oder wogegen Sie nun sein wollten.

Erfrischend klar ist da die FDP. Die hat hierzu im Wahlprogramm gar keine Aussage getätigt und kann somit hier heute nun auch frei agieren, wahlweise war mal mal für HFA 2, nun hat man sich vorgestern ganz klar zugunsten des FWG-Modells positioniert.

Und ohne die Kosten weiter hinterfragt zu haben ist also auch die FDP von einer Steuersenkungspartei zu einer Gebührenerhöhungspartei geworden. Schade - ! Mehr gibt es zur FDP hier leider nicht zu sagen…

Und dann wären da noch die Grünen. Bei den Grünen… las sich das Wahlversprechen so:

„Betreuungsgebühren müssen für alle hierauf angewiesenen Eltern bezahlbar sein, entweder generell niedrig durch Subvention oder einkommensabhängige Staffelung oder individuelle Zuschüsse.“

Hiervon ist, meine Damen und Herren, auch nicht viel übrig geblieben. Die Einschränkung der Bezahlbarkeit nur auf hierauf angewiesene Eltern, liebe Grüne, hat sich mir noch nie richtig erschlossen.

Ja welche Eltern zählen Sie denn bitte nicht zum Kreise derer, für die es bezahlbar sein muß?

Erheblich subventioniert wird die Kinderbetreuung ja heute bereits, und der FWG-Entwurf zielt ja gerade darauf ab, diese Subvention der Kinderbetreuung durch die Gemeinde zu reduzieren und dafür von den Eltern einen höheren Finanzierungsbeitrag einzufordern.

Auf „einkommensabhängige Staffelung“ der Gebühren muss ich an dieser Stelle nicht nocheinmal eingehen. Bleiben noch individuelle Zuschüsse.

Liest sich gut, individuelle Zuschüsse, nicht? Da haben Sie das Rad aber nicht neu erfunden, meine Damen und Herren von den Grünen. Denn individuelle Zuschüsse sind ja längt Realität und gängige Praxis.

Eltern können beim Hochtaunuskreis einen Antrag auf vollständige oder teilweise Übernahme der Betreuungskosten für Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Hort, Betreuungszentren an Grundschulen oder Tagesmutter stellen.

Es gelten dabei die gesetzlichen Regelungen nach §§2; 22 ff. SGB VIII i.V. mit §90 Abs.3 SGB VIII.

Eltern, deren Kind einen Hort besucht, können bei Leistungsbezug nach dem SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld oder Asylbewerberleistungsgesetz einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für das gemeinschaftliche Mittagessen im Hort stellen.

Auf diese Möglicheiten muß verstärkt hingewiesen, meine Damen und Herren!

Wenn man den Eltern konkret helfen will, dann muß man das eben auch tun. Lediglich laufend weitergehende Forderungen zu erheben hilft den Menschen nicht!

Die CDU hat sich der Verantwortung beim Thema Kindergartengebühren nicht entzogen. Ziel der CDU war es und bleibt es, eine bedarfsorientierte Betreuung der Kinder von 12 Monaten bis zum Ende der Grundschulzeit inklusive einer Ferienbetreuung zu fairen Preisen zu gewährleisten.

Meine Damen, meine Herren, in der vergangenen Wahlperiode stand die CDU mit dem Hansen-Modell allein auf weiter Flur. Als es um eine verantwortungsvolle Anpassung der Gebühren ging, da haben Sie uns schön im Regen stehen lassen. Heute nun, wo Sie sich als Ampel-Koaliton mit Orange-Einschlag eigentlich nicht mehr um die Verantwortung herumdrücken können, zeigen Sie ihr wahres Gesicht.

Erfreulicher Weise zeigten hier wenigstens die Grünen zeitweise Format und bekannten sich in der HFA Sitzung am 12.12. dazu, bei einer Gegenüberstellung der beiden Gebührenmodelle, die uns heute präsentiert werden, mit Ihrer Ablehnung des Hansen-Modells in letzten Jahr falsch gelegen zu haben und ihre Entscheidung revidieren zu wollen.

An dieser Stelle ist besonders das Durchhaltevermögen eines Fraktionsmitgliedes der Grünen hervorzuheben, der nicht müde wurde, Berechnungen zu hinterfragen und mit Elternteilen abzustimmen.

… zumindest in der HFA – Abstimmung wollten die Grünen also nun Herrn Klomann folgen und auch für das von der CDU schon im vergangenen Jahr vorgeschlagene Modell Hansen votieren.

Meine Damen und Herren, die Posse aus dem Hause Bannenberg zum Thema Gebührenerhöhung verdient es jedoch auch, daß hier nochmal ganz klar die Oberflächigkeit in der Vorbereitung des heute zu treffenden Beschlusses beleuchtet wird.

Hier ist zunächst einmal festzustellen, daß im vergangenen Jahr der Auftrag an den Gemeindevorstand ergangen ist, die Kostenstruktur der Kindergärten transparent und nachvollziehbar darzustellen. Dies, meine Damen und Herren, wurde ganz offensichtlich verfehlt.

Rückfragen aus der Elternschaft hierzu wurden vom Vorsitzenden des HFA, Herrn Klasen, zuletzt in der vergangenen Sitzung des HFA an diesem Dienstag zurückgewiesen. Dabei war die unklare Kostentransprenz einer, wenn nicht DER Ausgangspunkt im vergangenen Jahr, dem Hansen-Vorschlag die Zustimmung zu verweigern.

Und was ist nun seit dem geschehen? Wo ist nun die Aufstellung der Kosten, die versprochene Transparenz. Hier hat der Gemeindevorstand, hier haben Sie, Frau Bürgermeisterin, Ihre Aufgabe nicht erfüllt.

Ohne Kostentransparenz, meine Damen und Herren, finden Sie für Gebührenerhöhungen keine Akzeptanz in der Elternschaft. Und Eltern haben ein langes Gedächtnis….

Was hält Sie eigentlich davon ab, die Kosten offen auf den Tisch zu legen und transparent zu machen?!

Und apropos Tisch. Man könnte fast meinen, liebe Frau Bürgermeisterin, Sie wollten sich um den vielfach versprochenen Runden Tisch herumdrücken. Nehmen Sie doch Ihre Verantwortung wahr. Stellen Sie sich den Eltern in einer offenen Diskussion!

Mit größter Verwunderung, ja fast schon ein bisschen empört, folgte ich Ihren Ausführungen hierzu in der Sitzung des HFA an diesem Dienstag.

Sie hätten mit den Leitungen der Kindergärten und den Trägern jeweils Einzelgespräche geführt.

Eine Veranstaltung, zu der Sie Elternvertreter eingeladen haben, wurde dazu genutzt, das hohe Klagelied zu singen, und verkam offenbar zu einer eindirektionalen Informationsveranstaltung.

Jedenfalls wurde diese Veranstaltung von teilnehmenden Elternvertretern ganz offenbar so wahrgenommen, wie Sie den enttäuschten Reaktionen der anwesenden Eltern am Dienstag ja auch entnehmen konnten.

Und ganz konkret danach gefragt war Ihre Antwort dann, dass die Eltern offenbar ein anderes Verständnis eines Runden Tisches hätten von dem, was im vergangenen Jahr angekündigt wurde, alle an einen Tisch, zum offenen Austausch, Träger, Kirche, Gemeinde, Eltern, Politik.

Ja, Frau Bürgermeisterin, auch ich bekenne mich. Ich habe offenbar auch ein anderes Verständnis davon, eine eindirektionale Informationsveranstaltung und Einzelgespräche mit ausgewählten Leitungspersonen sind kein Runder Tisch.

Vor diesem Hintergrund nimmt sich die Frage nichts, ob Ihre Terminfestsetzung für diese Informationsveranstaltung genau zwischen Wahl der neuen Elternvertreter in Schloßborn und deren Konstituierung, hier System hatte, oder ein weiterer Beleg für Ihre Gedankenlosigkeit ist, und für Ihre Weigerung mit den Elternvertretern in einen ehrlichen, ernsthaften Dialog einzutreten.

Auf andere Unzulänglichkeiten und fehlerhafte Berechnungen, wie die Einbeziehung von Kosten für die Vorschulkinderbetreuung in Oberems, möchte ich hier gar nicht mehr im Detail eingehen. Ihre Arbeitsweise und die Vorbereitung der Entscheidung spricht hier für sich.

Nicht zuletzt zu hinterfragen sind die von Ihnen gemachten Angaben zu den Belegungszahlen, hier herrscht ja offenbar auch Verwirrung, wieviele Kinder denn nun zu welchem Stichtag überhaupt angemeldet sind. Für Kosten- und Gebührenberechnungen ja keine ganz unwesentliche Grundlage…

Da verlassen Sie sich auf gemachte Meldungen, deren Plausibilität schon bei einer einfachen Nachfrage in den betreffenden Einrichtungen als nicht stichhaltig erweist. Sie stehen da auf dünnem Eis, Frau Bürgermeisterin.

Es spricht im Übrigen auch die sprachliche Verwirrung in der Vorlage (DS 66) des Gemeindevorstandes für sich. Denn hier werden Dinge durcheinandergeworfen, meine Damen und Herren, da kann man sich bei der Lektüre nur verwundert die Augen reiben.

Und man muss kein Jurist in der Gemeindevertretung sein, dass diese Ungenauigkeiten und falschen Bezüge auffallen. Hierzu würde es reichen, sich lediglich mal mit der Grundlage Ihres Beschlußvorschlags auseinanderzusetzten.

Frau Bürgermeisterin, wer verfasst eigentlich Ihre öffentlichen Vorlagen des Gemeindevorstandes? Jedenfalls setzten Sie hier ja als Vorsitzende des Gremiums Ihre Unterschrift drunter.

Mehrfach nehmen Sie hier Bezug auf das KIFÖG. Frau Bürgermeisterin, bei so einer wichtigen Vorlage darf man hier schon erwarten, daß Sie sich mit der rechtlichen Grundlage Ihrer Beschlußerläuterung auseinandergesetzt haben und die nötige Sorgfalt an den Tag legen (DS 66 vom 02.11.2016).

Das KIFÖG, meine Damen und Herren, ist ein Bundesgesetz aus dem Jahre 2008, das den Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder in einen rechtlichen Rahmen stellt.

Es ändert zu diesem Zwecke diverse Vorschriften im Fünften, Achten und Elften Buch des Sozialgesetzbuchs, im Finanzausgleichsgesetz des Bundes, im Bundesausbildungsförderungsgesetz, im Adoptionsvermittlungsgesetz, im Einkommensteuergesetz sowie im Tagesbetreuungsausbaugesetz.

Das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) ist ein hessisches Landesgesetz, das die Regelungen zu den Rahmenbedingungen und der Landesförderung für die Kindertagesbetreuung bündelt und in das bestehende Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) einfügt. Es ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Hierzu habe ich ja bereits teilweise ausgeführt.

Hier, sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, bemühen Sie in Ihrer Vorlage also mehrfach eine falsche rechtliche Bezugsquelle, mit der Sie die Notwendigkeit Ihrer Beschlußvorlage begründen.

Es ist schade, daß Ihnen solche Schnitzer nichtmal mehr auffallen, bestätigt aber unsere Einschätzung der Arbeitsweise Ihres Gemeindevorstandes und der Sie tragenden Koalition.

Mit welcher Ernsthaftigkeit betreiben Sie eigentlich die Gebührenerhöhung, die hier heute beschlossen werden soll, und die Sie auch vor den Eltern zu verantworten haben?!

Das FWG-Modell belastet die Gruppen „Krippe“ und U2 erheblich mehr, während U3 entlastet wird bez. die Gebühren hier nahezu gleich bleiben. Wir sehen also eine relative Umverteilung der Lasten auf die jüngeren Gruppen.

Die CDU unterstützt daher das Modell „Hansen plus 6“ (den Antrag von Bündnis90/Grüne), durch den eine faire und ausgewogenere Verteilung der gestiegenen Kosten vorgenommen wird, in die alle Gruppen solidarisch einbezogen werden.

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